Art. 48 32013R1379
Überprüfung
Die Kommission erstattet dem Europäischen Parlament und dem Rat bis 31. Dezember 2022 Bericht über die Ergebnisse der Anwendung dieser Verordnung.
Die Kommission erstattet dem Europäischen Parlament und dem Rat bis 31. Dezember 2022 Bericht über die Ergebnisse der Anwendung dieser Verordnung.