Erwägungsgrund 11 32013R0229
Im Falle von Verarbeitungserzeugnissen sollten im Interesse eines Inselhandels der Handelsverkehr zwischen den kleineren Inseln des Ägäischen Meeres genehmigt und die Transportkosten für diese Erzeugnisse gesenkt werden. Außerdem sollten die Handelsströme im Rahmen des regionalen Handels und die traditionellen Ausfuhren und Versendungen in die restliche Union oder in Drittländer berücksichtigt werden, und die den traditionellen Handelsströmen für alle diese Regionen entsprechende Ausfuhr von Verarbeitungserzeugnissen sollte genehmigt werden.