Erwägungsgrund 21 32013R0229
Damit Griechenland alle Elemente bei der Durchführung des Förderprogramms für das Vorjahr bewerten und der Kommission einen vollständigen jährlichen Bewertungsbericht vorlegen kann, empfiehlt es sich, den Zeitpunkt für die Vorlage dieses Berichts vom 30. Juni auf den 30. September des auf das Bezugsjahr folgenden Jahres zu verschieben.