Erwägungsgrund 5 32013R0229
In Anwendung des Subsidiaritätsprinzips und im Bestreben um Flexibilität als den zwei Prinzipien, auf denen das Programmplanungskonzept für die Regelung zugunsten der kleineren Inseln des Ägäischen Meeres basiert, können die von Griechenland benannten Behörden Änderungen des Programms vorschlagen, um dieses mit der Realität der Situation der Inseln in Einklang zu bringen. Zu diesem Zweck sollte eine substanziellere Beteiligung der betroffenen Kommunen und Regionen sowie anderer Interessenträger gefördert werden. Das Verfahren zur Änderung des Programms sollte diesem Ansatz entsprechend so gestaltet werden, dass es der Relevanz der jeweiligen Art von Änderung entspricht.