Erwägungsgrund 16 32013R0229
Für Zwecke der Anwendung dieser Verordnung sollte das Förderprogramm auch Maßnahmen zur Finanzierung von Studien, Demonstrationsvorhaben, Ausbildungsmaßnahmen und technischer Hilfe vorsehen können.
Für Zwecke der Anwendung dieser Verordnung sollte das Förderprogramm auch Maßnahmen zur Finanzierung von Studien, Demonstrationsvorhaben, Ausbildungsmaßnahmen und technischer Hilfe vorsehen können.