Erwägungsgrund 20 32013R0346
Das Kerngeschäft von qualifizierten Fonds für soziales Unternehmertum besteht darin, Sozialunternehmen mittels Primärinvestitionen Finanzmittel bereitzustellen. Qualifizierte Fonds für soziales Unternehmertum sollten sich weder an systemisch wichtigen Banktätigkeiten außerhalb des üblichen aufsichtsrechtlichen Rahmens (sogenanntes „Schattenbankwesen“) beteiligen noch typische Private-Equity-Strategien, wie fremdfinanzierte Übernahmen, verfolgen.