Erwägungsgrund 22 32013R0346
Um sicherzustellen, dass die Bezeichnung „EuSEF“ für Anleger in der gesamten Union zuverlässig und leicht erkennbar ist, sollten nur Verwalter eines qualifizierten Fonds für soziales Unternehmertum, die die in dieser Verordnung festgelegten einheitlichen Qualitätskriterien erfüllen, beim unionsweiten Vertrieb von qualifizierten Fonds für soziales Unternehmertum die Bezeichnung „EuSEF“ verwenden dürfen.