Erwägungsgrund 44 32013R0346
Um eine ordnungsgemäße Durchsetzung sicherzustellen, enthält diese Verordnung Verwaltungssanktionen und andere Maßnahmen für Verstöße gegen ihre zentralen Bestimmungen, nämlich die Vorschriften über die Zusammensetzung des Portfolios, über Schutzvorkehrungen hinsichtlich der Identität in Frage kommender Anleger und über die Verwendung der Bezeichnung „EuSEF“ ausschließlich durch Verwalter eines qualifizierten Fonds für soziales Unternehmertum, die gemäß dieser Verordnung registriert sind. Ein Verstoß gegen diese zentralen Bestimmungen sollte gegebenenfalls ein Verbot der Verwendung dieser Bezeichnung und die Streichung des betroffenen Verwalters aus dem Register nach sich ziehen.