Erwägungsgrund 25 32013R0473
Die zusätzlichen Berichtspflichten der Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist und die Gegenstand eines Defizitverfahrens sind, sollten einen besseren Informationsaustausch zwischen den betroffenen Mitgliedstaaten und der Kommission und demgemäß die Erkennung von Risiken für die Einhaltung der vom Rat gesetzten Frist für die Korrektur des übermäßigen Defizits durch den jeweiligen Mitgliedstaat ermöglichen. Werden solche Risiken festgestellt, sollte die Kommission eine Empfehlung an den betroffenen Mitgliedstaat aussprechen, die angemessene Maßnahmen darlegt, die innerhalb einer bestimmten Frist zu ergreifen sind. Auf dessen Antrag hin sollte die Kommission dem Parlament des betroffenen Mitgliedstaats ihre Empfehlung vorstellen. Die Einhaltung der Empfehlung sollte eine unverzügliche Korrektur jeglicher Entwicklungen bewirken, durch die die Korrektur des übermäßigen Defizits innerhalb der gesetzten Frist gefährdet ist.