Erwägungsgrund 26 32013R0473
Ob der Empfehlung der Kommission Folge geleistet wird, sollte in die laufende Bewertung der Kommission von wirksamen Maßnahmen zur Korrektur eines übermäßigen Defizits einfließen. Bei der Feststellung, ob wirksame Maßnahmen zur Korrektur des übermäßigen Defizits getroffen worden sind, sollte der Rat auch berücksichtigen, ob der Mitgliedstaat der Empfehlung der Kommission Folge geleistet hat, und dabei Artikel 3 Absatz 5 und Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 gebührend Rechnung tragen.