Erwägungsgrund 9 32013R0473
Durch die nach Maßgabe dieser Verordnung stufenweise verstärkte Überwachung und Koordinierung sollen das Europäische Semester für wirtschaftspolitische Koordinierung vervollständigt, die bereits geltenden Bestimmungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts weiter ergänzt und die Überwachung der Haushalts- und Wirtschaftspolitik in den Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, verstärkt werden. Ein stufenweise verstärktes Überwachungsverfahren sollte zu besseren haushalts- und wirtschaftspolitischen Ergebnissen, makrofinanzieller Stabilität und Wirtschaftskonvergenz beitragen, was allen Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, zugutekäme. Eine genauere Überwachung als Teil eines stufenweise verstärkten Verfahrens ist für Mitgliedstaaten, die Gegenstand eines Defizitverfahrens sind, besonders wertvoll.