Erwägungsgrund 18 32013R0473
Den Mitgliedstaaten werden mit dieser Verordnung keine zusätzlichen Anforderungen oder Verpflichtungen in Bezug auf länderspezifische numerische Haushaltsregeln auferlegt. Strenge, länderspezifische numerische Haushaltsregeln, die mit den Haushaltszielen auf Unionsebene im Einklang stehen und von unabhängigen Einrichtungen überwacht werden, sind ein Eckstein der verstärkten haushaltspolitischen Überwachung der Union. Die Regeln, die diese Einrichtungen befolgen sollten, sowie deren spezifische Aufgaben, sind in dieser Verordnung geregelt.