Erwägungsgrund 32 32013R0473
Am 29. Juni 2012 haben die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten unter Verweis auf die Bedeutung solider öffentlicher Finanzen, struktureller Reformen und gezielter Investitionen für nachhaltiges Wachstum einen Pakt für Wachstum und Beschäftigung unterzeichnet und dadurch ihre Entschlossenheit zum Ausdruck gebracht, Anreize für ein beschäftigungsförderndes Wachstum zu schaffen und gleichzeitig für solide öffentliche Finanzen einzutreten. In diesem Pakt sind insbesondere Maßnahmen vorgesehen, die den Zugang der Wirtschaft zu Finanzmitteln verbessern. Mittel in Höhe von 120 Mrd. EUR (was etwa 1 % des Bruttonationaleinkommen der Union entspricht) werden zur Unterstützung schnell wirkender Wachstumsmaßnahmen mobilisiert. Im Einklang mit den Empfehlungen in den Jahreswachstumsberichten 2012 und 2013 sollten sich die Mitgliedstaaten darum bemühen, ein angemessenes Haushaltskonsolidierungstempo beizubehalten und gleichzeitig die Investitionen aufrechtzuerhalten, mit denen die Wachstums- und Beschäftigungsziele der Europa-2020-Strategie erreicht werden sollen.