Erwägungsgrund 20 32013R0473
In den Ausnahmefällen, in denen die Kommission nach Anhörung des betroffenen Mitgliedstaats in der Übersicht über die Haushaltsplanung einen besonders schwerwiegenden Verstoß gegen die im Stabilitäts- und Wachstumspakt festgelegten haushaltspolitischen Verpflichtungen feststellt, sollte die Kommission in ihrer Stellungnahme zu der Übersicht über die Haushaltsplanung dazu auffordern, im Einklang mit dieser Verordnung eine überarbeitete Übersicht über die Haushaltsplanung vorzulegen. Dies wird insbesondere dann der Fall sein, wenn die Umsetzung der Übersicht über die Haushaltsplanung die Finanzstabilität des betroffenen Mitgliedstaats gefährden würde oder das ordnungsgemäße Funktionieren der Wirtschafts- und Währungsunion zu gefährden droht oder wenn die Umsetzung der Übersicht über die Haushaltsplanung eine offensichtliche erhebliche Missachtung der vom Rat im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts erlassenen Empfehlungen mit sich bringen würde.