Art. 216 32013R0952
Befugnisübertragung
Die Kommission wird ermächtigt, delegierte Rechtsakte gemäß Artikel 284 zu erlassen, um die Frist nach Artikel 215 Absatz 4 festzulegen.
Die Kommission wird ermächtigt, delegierte Rechtsakte gemäß Artikel 284 zu erlassen, um die Frist nach Artikel 215 Absatz 4 festzulegen.