Art. 54 32014R0468
Konsolidierungsmethode
Die Konsolidierungsmethode ist die nach Unionsrecht für Aufsichtszwecke geltende Konsolidierungsmethode.
Die Konsolidierungsmethode ist die nach Unionsrecht für Aufsichtszwecke geltende Konsolidierungsmethode.