Verordnung (EU) 2015/1525 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. September 2015 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 515/97 des Rates über die gegenseitige Amtshilfe zwischen Verwaltungsbehörden der Mitgliedstaaten und die Zusammenarbeit dieser Behörden mit der Kommission im Hinblick auf die ordnungsgemäße Anwendung der Zoll- und der Agrarregelung
Die Kommission und die Mitgliedstaaten sollten die Vertraulichkeit von Geschäftsinformationen schützen und für eine vertrauliche Behandlung der über das Register der erfolgten Containerstatusmeldungen und das Einfuhr-, Ausfuhr- und Versandregister ausgetauschten Informationen sorgen.
Erwägungsgrund 10 32015R1525Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen