Verordnung (EU) 2015/1525 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. September 2015 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 515/97 des Rates über die gegenseitige Amtshilfe zwischen Verwaltungsbehörden der Mitgliedstaaten und die Zusammenarbeit dieser Behörden mit der Kommission im Hinblick auf die ordnungsgemäße Anwendung der Zoll- und der Agrarregelung
Um eine einheitlichere Datenschutzüberwachung sicherzustellen, sollte der Europäische Datenschutzbeauftragte im Hinblick auf die Koordinierung der Überprüfungen des ZIS eng mit der durch den Beschluss 2009/917/JI des Rates geschaffenen gemeinsamen Aufsichtsbehörde für das ZIS zusammenarbeiten.
Erwägungsgrund 13 32015R1525Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen