Erwägungsgrund 20 32015R1525
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 515/97 sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse in Bezug auf die Häufigkeit der Containerstatusmeldungen, das Datenformat dieser Meldungen, die Methode für die Übermittlung der Meldungen sowie die verschiedenen Angaben, die unter jeder Kategorie, in die Daten einzugeben sind, in das ZIS aufzunehmen sind, übertragen werden. Diese Befugnisse sollten im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates ausgeübt werden. Für den Erlass von Durchführungsrechtsakten sollte das Prüfverfahren angewendet werden.