Art. 22 32019R0126
Vorrechte und Befreiungen
Für die EU-OSHA und ihr Personal gilt das Protokoll Nr. 7 über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union.
Für die EU-OSHA und ihr Personal gilt das Protokoll Nr. 7 über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union.