Erwägungsgrund 21 32019R2033
Der K-Faktor in Bezug auf das RtM erfasst das Nettopositionsrisiko (K-NPR, NPR: net position risk) gemäß den Marktrisikobestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 oder, sofern von der zuständigen Behörde für bestimmte Arten von Wertpapierfirmen, die über Clearingmitglieder Handel für eigene Rechnung betreiben, erlaubt, auf der Grundlage der von einem Clearingmitglied der Wertpapierfirma geforderten Gesamtnachschüsse (K-CMG, CMG: clearing member guarantee). Wertpapierfirmen sollten die Möglichkeit haben, K-NPR und K-CMG gleichzeitig auf Portfolio-Basis anzuwenden.