Erwägungsgrund 23 32019R0517
Um eine wirksame regelmäßige Beaufsichtigung sicherzustellen, sollte sich das Register auf eigene Kosten mindestens alle zwei Jahre von einer unabhängigen Stelle im Rahmen eines Konformitätsbewertungsberichts prüfen lassen, um zu bestätigen, dass es die Anforderungen dieser Verordnung erfüllt. Das Register sollte diesen Bericht gemäß dem Vertrag mit der Kommission dieser vorlegen.