Erwägungsgrund 15 32019R0517
Die Zentralstelle für die Vergabe von Internet-Namen und -Adressen (ICANN — Internet Corporation for Assigned Names and Numbers) hat gegenwärtig die Zuständigkeit für die Koordinierung der Delegierung der Kürzel, die ccTLDs verkörpern, an bestimmte Register. Das Register sollte einen entsprechenden Vertrag mit der ICANN schließen, in dem die Delegierung des ccTLD-Kürzels .eu unter Beachtung der vom Beratungsausschuss der Regierungen (GAC — Governmental Advisory Committee) festgelegten einschlägigen Grundsätze geregelt sind.