Erwägungsgrund 5 32019R0517
Mit der TLD .eu — einem eindeutigen und leicht wiedererkennbaren Kürzel — sollte eine deutlich erkennbare Verbindung zur Union und dem europäischen Markt hergestellt werden. Unternehmen, Organisationen und natürlichen Personen in der Union sollte damit die Registrierung eines Domänennamens in der TLD .eu ermöglicht werden. Ein solcher Domänenname ist für die Stärkung der Identität der Union im Internet wichtig. Daher sollte die Verordnung (EG) Nr. 733/2002 geändert werden, damit Unionsbürger ab dem 19. Oktober 2019 unabhängig von ihrem Wohnort einen Domänennamen in der TLD .eu registrieren lassen können.