Erwägungsgrund 21 32019R0517
Das Register sollte die Strafverfolgungsbehörden bei der Bekämpfung der Kriminalität unterstützen, indem es technische und organisatorische Vorkehrungen trifft, damit die zuständigen Behörden nach Maßgabe des nationalen Rechts und des Unionsrechts zu Zwecken der Verhütung, Aufdeckung, Untersuchung und Verfolgung von Straftaten auf die Daten des Registers zugreifen können.