Erwägungsgrund 25 32019R0517
Der Rat bekräftigte in seinen Schlussfolgerungen vom 27. November 2014 zur Internet-Governance die Zusage der Union, Multi-Stakeholder-Governance-Strukturen zu fördern, die auf kohärenten, weltweiten Internet-Governance-Grundsätzen beruhen. Eine alle Beteiligte einschließende Internet-Governance umfasst die Entwicklung und Anwendung gemeinsamer Grundsätze, Normen, Regeln, Entscheidungsverfahren und Programme, mit denen die Weiterentwicklung und Nutzung des Internets durch die Regierungen und Behörden, die Privatwirtschaft, die Zivilgesellschaft, internationale Organisationen und die Fachkreise im Rahmen ihrer jeweiligen Befugnisse beeinflusst werden.