Erwägungsgrund 28 32019R0517
Diese Verordnung steht im Einklang mit den Grundrechten und Grundsätzen, die mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (Grundrechtecharta) anerkannt wurden und in den Verträgen verankert sind, insbesondere dem Schutz personenbezogener Daten, dem Schutz der Freiheit der Meinungsäußerung und der Informationsfreiheit sowie dem Verbraucherschutz. Es sollten geeignete Verfahren der Union eingehalten werden, wenn dafür Sorge getragen wird, dass innerstaatliche Rechtsvorschriften, die diese Verordnung berühren, mit dem Unionsrecht und insbesondere der Grundrechtecharta im Einklang stehen. Bei Zweifeln an der Einhaltung des Unionsrechts sollte das Register die Kommission um Anleitung ersuchen.