Erwägungsgrund 36 32019R0941
Erhalten die Kommission, ACER, die Koordinierungsgruppe „Strom“, ENTSO (Strom), die Mitgliedstaaten und ihre zuständigen Behörden und Regulierungsbehörden oder andere Organe, Einrichtungen oder Personen gemäß dieser Verordnung vertrauliche Informationen, sollten sie für die Wahrung der Vertraulichkeit dieser Informationen sorgen. Zu diesem Zwecke sollten für vertrauliche Informationen die Unionsvorschriften und nationalen Vorschriften über den Umgang mit vertraulichen Informationen und Verfahren gelten.