Erwägungsgrund 8 32019R0941
Die Richtlinie 2008/114/EG des Rates sieht ein Verfahren vor, mit dem die Sicherheit ausgewiesener europäischer kritischer Infrastrukturen, einschließlich bestimmter Strominfrastrukturen, verbessert werden soll. Die Richtlinie 2008/114/EG trägt zusammen mit der vorliegenden Verordnung zu einem umfassenden Konzept für die Energieversorgungssicherheit der Union bei.