Erwägungsgrund 5 32019R0941
Die Verordnungen (EU) 2017/1485 und (EU) 2017/2196 der Kommission enthalten detaillierte Bestimmungen darüber, wie Übertragungsnetzbetreiber und andere maßgebliche Interessenträger handeln und zusammenarbeiten sollten, um die Systemsicherheit sicherzustellen. Durch diese technischen Bestimmungen soll sichergestellt werden, dass die meisten Vorfälle im Stromnetz auf betrieblicher Ebene wirksam bewältigt werden können. Der Schwerpunkt der vorliegenden Verordnung liegt auf Stromversorgungskrisen in größerem Umfang und mit weitreichenderen Folgen. In ihr ist festgelegt, was die Mitgliedstaaten tun sollten, um diesen Krisen vorzubeugen, und welche Maßnahmen sie ergreifen können, falls die Bestimmungen für den Netzbetrieb allein nicht mehr ausreichen. Auch im Falle von Stromversorgungskrisen sollten die Bestimmungen für den Netzbetrieb vollständig eingehalten werden, und diese Verordnung sollte mit der Verordnung (EU) 2017/2196 in Einklang stehen.