Verordnung (EU) 2020/1781 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2020 zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/1139 in Bezug auf die Verringerung der Fangkapazität in der Ostsee und der Verordnung (EU) Nr. 508/2014 in Bezug auf die endgültige Einstellung der Fangtätigkeit von Flotten, die Dorsch in der östlichen Ostsee, Dorsch in der westlichen Ostsee und Hering in der westlichen Ostsee befischen
Da die Unterstützung im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 508/2014 bis Ende 2023 gewährt werden kann, sollte der letzte jährliche Bericht über die Durchführung der operationellen Programme bis zum 31. Mai 2024 vorgelegt werden. Die Verordnung (EU) Nr. 508/2014 sollte daher entsprechend geändert werden
Erwägungsgrund 21 32020R1781Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen