Erwägungsgrund 19 32020R1781
Angesichts der Empfindlichkeit des Ökosystems der Ostsee sollte die Unterstützung für die endgültige Einstellung der Fangtätigkeiten nicht für den Umbau von Fischereifahrzeugen für andere Tätigkeiten als den kommerziellen Fischfang, beispielsweise die Freizeitfischerei, die sich nachteilig auf das Ökosystem auswirken könnte, gewährt werden. Die Unterstützung sollte somit nur für das Abwracken von Fischereifahrzeugen gewährt werden.