Erwägungsgrund 5 32020R1781
Im Mehrjahresplan für die Ostsee ist festgelegt, dass Abhilfemaßnahmen, einschließlich der Verringerung der Fangmöglichkeiten und besonderer Erhaltungsmaßnahmen, ergriffen werden müssen und dass diese Maßnahmen durch alle anderen geeigneten Maßnahmen zu ergänzen sind, wenn aus wissenschaftlichen Gutachten hervorgeht, dass ein Bestand bedroht ist. Die Abhilfemaßnahmen können die Aussetzung der gezielten Befischung des Bestands und eine angemessene Verringerung der Fangmöglichkeiten umfassen. Die Maßnahmen sind anhand der Art, Schwere, Dauer und Wiederholung der Situation auszuwählen.