Verordnung (EU) 2020/1781 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2020 zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/1139 in Bezug auf die Verringerung der Fangkapazität in der Ostsee und der Verordnung (EU) Nr. 508/2014 in Bezug auf die endgültige Einstellung der Fangtätigkeit von Flotten, die Dorsch in der östlichen Ostsee, Dorsch in der westlichen Ostsee und Hering in der westlichen Ostsee befischen
Die Bestimmungen des Mehrjahresplans für die Ostsee über die Annahme von Einzelheiten zur Umsetzung der Anlandepflicht gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Unionsgewässern der Ostsee sollten auch für Atlantischen Lachs (Salmo salar), hinsichtlich der Ausnahme aufgrund hoher Überlebensraten gelten.
Erwägungsgrund 2 32020R1781Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen