Erwägungsgrund 13 32021R0770
Ein zuverlässiges und zügiges Überprüfungsverfahren sollte zur Klärung möglicher Streitigkeiten, die zwischen einem Mitgliedstaat und der Kommission im Hinblick auf Angleichungen der Verbuchungen in Bezug auf die auf nicht recycelten Verpackungsabfällen aus Kunststoff basierenden Eigenmittel oder in Bezug auf eine, einem Mitgliedstaat zuzuschreibende, mutmaßliche versäumte Vorlage von Daten entstehen können, eingeführt werden, um so zeitaufwändige und kostspielige Verletzungsverfahren vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu vermeiden.