Erwägungsgrund 7 32021R0770
Um sicherzustellen, dass der Union in jedem Fall ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, ist ein Verfahren vorzusehen, nach dem die Mitgliedstaaten der Union die im Haushaltsplan veranschlagten auf nicht recycelten Verpackungsabfällen aus Kunststoff basierenden Eigenmittel in Form monatlicher Zwölftel zur Verfügung stellen und die so bereitgestellten Beträge später verrechnen.