Verordnung (EU, Euratom) 2021/770 des Rates vom 30. April 2021 zur Berechnung der auf nicht recycelten Verpackungsabfällen aus Kunststoff basierenden Eigenmittel, zur Festlegung der Methoden und Verfahren für die Bereitstellung dieser Eigenmittel, der Maßnahmen zur Bereitstellung der erforderlichen Kassenmittel sowie bestimmter Aspekte der auf dem Bruttonationaleinkommen basierenden Eigenmittel
Um eine ordnungsgemäße Anwendung der Finanzvorschriften über die auf nicht recycelten Verpackungsabfällen aus Kunststoff basierenden Eigenmittel zu erleichtern, ist es erforderlich Bestimmungen aufzunehmen, die eine enge Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission gewährleisten.
Erwägungsgrund 14 32021R0770Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen