Erwägungsgrund 17 32022R2038
Koordinatoren sollten bewährte Verfahren zur Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 95/93 austauschen, einschließlich über die European Airport Coordinators Association (EUACA). Die EUACA ist aufgefordert, weiterhin Leitlinien für eine abgestimmte Umsetzung der Unionsvorschriften herauszugeben, insbesondere in Bezug auf die Bestimmung zur Abschwächung der Beschränkungen. Außerdem benötigen die Luftfahrtunternehmen die Information, ob die Abschwächungsmaßnahmen angewendet werden oder nicht, für die Planung ihrer Flugpläne. Daher muss für eine transparente Kommunikation durch die Koordinatoren gesorgt werden.