Erwägungsgrund 18 32022R2038
Während die Maßnahmen zur Abschwächung der Beschränkungen eng ausgelegt werden sollten, da sie eine Ausnahme von den Anforderungen an die übliche Zeitnischennutzung darstellen, sollte in bestimmten Fällen ein gemeinsames Vorgehen aller Koordinatoren möglich sein, damit unionsweit gleiche Wettbewerbsbedingungen gewahrt werden. Unter bestimmten Bedingungen und auf der Grundlage eines einstimmigen Beschlusses sollten die Koordinatoren diese Bestimmung auf alle Zeitnischen anwenden können, die auf koordinierten Flughäfen zur Verfügung stehen.