Erwägungsgrund 25 32022R2038
Wegen der Dringlichkeit, die sich aus den außergewöhnlichen Umständen im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise und dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine ergibt, wird es als angemessen angesehen, die Ausnahme von der Achtwochenfrist nach Artikel 4 des Protokolls Nr. 1 über die Rolle der nationalen Parlamente in der Europäischen Union im Anhang des Vertrags über die Europäische Union, des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft in Anspruch zu nehmen.