Erwägungsgrund 2 32022R2038
Die von Eurocontrol, dem Netzmanager für die Funktionen des Luftverkehrsnetzes des einheitlichen europäischen Luftraums, veröffentlichten Zahlen zeigen, dass sich das Luftverkehrsaufkommen seit Beginn der Sommerflugplanperiode 2022 stark erholt hat und der Luftverkehr zu Beginn der Winterflugplanperiode 2022/2023 nach der Basisprognose voraussichtlich etwa 90 % des Niveaus von 2019 erreichen wird. Diese Zahlen rechtfertigen für die Sommerflugplanperiode 2023 eine Rückkehr zur Anforderung einer Zeitnischennutzung von 80 % als allgemeine Regel, ergänzt durch eine spezielle Erleichterung für die Zeitnischennutzung in begründeten Fällen der Nichtnutzung von Zeitnischen.