Erwägungsgrund 19 32022R2038
Aufgrund der Unsicherheit hinsichtlich der Entwicklung verschiedener Krisen, insbesondere der Lage in der Ukraine und der COVID-19-Krise, sind solide Verkehrsprognosen für die Winterflugplanperiode 2022/2023 schwierig. Folglich sollten Luftfahrtunternehmen — soweit erforderlich — von den Anforderungen befreit werden, Zeitnischen zu nutzen, um das Recht auf dieselben Zeitnischen in der entsprechenden darauffolgenden Flugplanperiode aufrechtzuerhalten. Dies würde es den Luftfahrtunternehmen ermöglichen, die Erbringung von Diensten zu erhöhen, sobald die Umstände es zulassen, wobei die regulären Vorschriften für die Nutzung von Zeitnischen ab der Sommerflugplanperiode 2023 angewendet würden, vorbehaltlich der Anpassungen, die die Kommission unter spezifischen Umständen vorgenommen hat, um auf bestimmte Herausforderungen für den Luftverkehrssektor zu reagieren.