Erwägungsgrund 6 32022R0585
Im Rahmen des Mehrjährigen Finanzrahmens 2021-2027 gilt seit dem 1. Januar 2021 ein neues Fondspaket im Bereich Migration und Grenzverwaltung: der neue durch die Verordnung (EU) 2021/1147 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichtete Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, das durch die Verordnung (EU) 2021/1148 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichtete Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik und der durch die Verordnung (EU) 2021/1149 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichtete Fonds für die innere Sicherheit, (im Folgenden „Fonds für innere Angelegenheiten 2021-2027“).