Erwägungsgrund 11 32022R0585
Die verfügbaren Informationen zum Stand der Durchführung seitens der Mitgliedstaaten deuten darauf hin, dass ein hohes Risiko besteht, dass bestehende Mittelbindungen, die zur Deckung neu aufgetretener Bedürfnisse verwendet werden könnten, aufgehoben werden. Dieses Risiko besteht teilweise aus Gründen, die sich dem Einfluss der Mitgliedstaaten entziehen, beispielsweise Verzögerungen bei der Durchführung infolge der COVID-19-Pandemie im Zeitraum 2020-2021. Eine Verlängerung der Frist für die Ausführung der Mittel um ein Jahr würde es den Mitgliedstaaten ermöglichen, die im Rahmen der Programme 2014-2020 gebundenen Mittel in vollem Umfang zu nutzen, um den aktuellen Herausforderungen zu begegnen, mit denen sie aufgrund des Krieges in der Ukraine konfrontiert sind.