Erwägungsgrund 9 32022R0585
Trotz der Bestimmungen, die dazu beitragen sollen, die Lücke zwischen den Fonds für innere Angelegenheiten 2014-2020 und den Fonds für innere Angelegenheiten 2021-2027 zu schließen, könnten die Mitgliedstaaten aufgrund der Durchführungsfrist für die Fonds für innere Angelegenheiten 2014-2020 und des voraussichtlichen Zeitpunkts der Genehmigung der Programme im Rahmen der Fonds im Bereich Inneres 2021-2027 einer erheblichen Finanzierungslücke gegenüberstehen. Diese Finanzierungslücke könnte aufgrund des zusätzlichen Drucks, der sich infolge des massiven Zustroms von Vertriebenen aus der Ukraine für die Migrations- und Grenzverwaltung der Mitgliedstaaten ergibt, zu Liquiditätsproblemen führen.