Erwägungsgrund 20 32022R0585
Wegen der Dringlichkeit finanzielle Mittel für die Mitgliedstaaten zur Bewältigung der durch den Massenzustrom von Vertriebenen aus der Ukraine verursachten dringender Erfordernissen in den Bereichen der Migration, Grenzverwaltung und Sicherheit zur Verfügung zu stellen, wird es als angemessen erachtet, sich auf die Ausnahme von der Achtwochenfrist, die in Artikel 4 des dem EUV, dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft beigefügten Protokolls Nr. 1 über die Rolle der nationalen Parlamente in der Europäischen Union vorgesehen ist, zu berufen.