Verordnung (EU) 2022/585 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. April 2022 zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 514/2014 zur Festlegung allgemeiner Bestimmungen für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds und das Instrument für die finanzielle Unterstützung der polizeilichen Zusammenarbeit, der Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung und des Krisenmanagements, (EU) Nr. 516/2014 zur Einrichtung des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds und (EU) 2021/1147 zur Einrichtung des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds
Um die Wirkung der verfügbaren Mittel zu maximieren, wird die Unterstützung im Rahmen des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds für den Zeitraum 2014-2020 und des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds für den Zeitraum 2021-2027 insbesondere Maßnahmen ergänzen, die aus anderen Unionsfonds, insbesondere im Rahmen der Kohäsionspolitik, finanziert werden.
Erwägungsgrund 18 32022R0585Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen