Erwägungsgrund 17 32022R0585
Um die verfügbaren Finanzierungsquellen zur Bewältigung unvorhersehbarer künftiger Ereignisse zu erweitern, ist es angezeigt, den Mitgliedstaaten und anderen öffentlichen oder privaten Gebern zu gestatten, während des Programmplanungszeitraums 2021-2027 zusätzliche finanzielle Beiträge zur Asyl- und Migrationsverwaltung in Form externer zweckgebundener Einnahmen zu leisten. Diese externen zweckgebundenen Einnahmen sollen einen Beitrag der Mitgliedstaaten und anderer öffentlicher oder privater Geber bilden, der speziell der Finanzierung bestimmter Ausgabenposten im Rahmen des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds für den Zeitraum 2021-2027 dient, und werden es ermöglichen, dass für einen Krisenfall, wie demjenigen, der aktuell durch die Invasion in die Ukraine verursacht wird, zusätzliche Vorsorgemaßnahmen für die Finanzierung von Asyl- und Migrationsmaßnahmen in den Mitgliedstaaten zur Verfügung stehen.