Verordnung (EU) 2022/585 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. April 2022 zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 514/2014 zur Festlegung allgemeiner Bestimmungen für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds und das Instrument für die finanzielle Unterstützung der polizeilichen Zusammenarbeit, der Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung und des Krisenmanagements, (EU) Nr. 516/2014 zur Einrichtung des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds und (EU) 2021/1147 zur Einrichtung des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds
Damit die Mitgliedstaaten nicht in Anspruch genommene Beträge im Rahmen der Fonds für innere Angelegenheiten 2014-2020 weiterhin nutzen können, ist es erforderlich, den Förderzeitraum dieser Fonds um ein Jahr zu verlängern und das jeweilige Datum für die Durchführung, die Berichterstattung, die Evaluierung und den Abschluss der Programme sowie das jeweilige Datum für die Aufhebung der Mittelbindungen entsprechend anzupassen.
Erwägungsgrund 13 32022R0585Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen