Verordnung (EU) 2022/585 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. April 2022 zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 514/2014 zur Festlegung allgemeiner Bestimmungen für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds und das Instrument für die finanzielle Unterstützung der polizeilichen Zusammenarbeit, der Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung und des Krisenmanagements, (EU) Nr. 516/2014 zur Einrichtung des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds und (EU) 2021/1147 zur Einrichtung des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds
Es ist in Bezug auf die Verwendung der zweckgebundenen Mittel gemäß der Verordnung (EU) Nr. 516/2014 mehr Flexibilität erforderlich, da es nach der genannten Verordnung derzeit nicht möglich ist, nicht verwendete Beträge aus dem Programmplanungszeitraum 2014-2020 für Maßnahmen zur Deckung des dringenden Bedarfs infolge der Invasion in die Ukraine zu nutzen.
Erwägungsgrund 4 32022R0585Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen